Resolution für NER

Die Resolution fordert Freiflächen für Kinder als feste Bestandteile des öffentlichen Raums

Da sich Naturerfahrungsräume noch nicht als öffentliche Freiräume in unseren Städten etabliert haben, wurde 2018 auf einer Fachtagung von Naturerfahrungsraum-Expert*innen (NER-Betreiber*innen und NER-Akteure sowie Wissenschaftler*innen) die „Resolution für die Schaffung von Naturerfahrungsräumen in der Stadt“ verabschiedet. Oberstes Ziel ist es, dass diese Freiflächen fester Bestandteil des öffentlichen Raums werden.
 

Resolution für die Schaffung von Naturerfahrungsräumen in der Stadt

Die Teilnehmenden der Fachtagung von Naturerfahrungsraum-Expert*innen (NER-Betreiber*innen und NER-Akteure sowie Wissenschaftler*innen) am 23. und 24. Februar 2018 in Berlin verabschieden auf der Grundlage ihrer Erkenntnisse und der Wahrnehmung der aktuellen Stadtentwicklungstrends die nachstehende Resolution:

Naturerfahrungsräume sind Orte der Begegnung, der Fantasie und des Abenteuers sowie des spielerischen Lernens. Sie bieten sinnliche Anregung und Anreiz zu Bewegung unter freiem Himmel:

Als weiterer Bestandteil öffentlicher Freiräume in der Stadt können sie wichtige Aufgaben übernehmen. 

Wir wissen aus Erfahrung, dass Naturerfahrungen elementar für eine gesunde Entwicklung der Kinder sind und dass Naturerfahrungsräume eine auf vielen Ebenen wirkende, kostengünstige und niederschwellige Möglichkeit darstellen, die gesunde Kindesentwicklung in der Stadt zu unterstützen.

Wir stellen fest, dass in vielen Städten naturbelassene Flächen, die Kindern und Jugendlichen im Wohnumfeld für unreglementierte Aktivitäten zur Verfügung stehen, fehlen.

Wir fürchten, dass in einer Zeit mit immer größeren Flächenkonkurrenzen und bei steigenden Immobilienpreisen in unseren Städten immer weniger Flächen für Naturerfahrung als öffentliche Freiflächen zur Verfügung stehen und dass mit den weithin geringen Haushaltsmitteln für öffentliches Grün nicht genügend Personal in den Verwaltungen vorhanden ist, das sich um Einrichtung, Pflege und Betrieb von Naturerfahrungsräumen kümmern kann. 

Naturerfahrungsräume sollten aber in unseren Städten fester Bestandteil dieses öffentlichen Freiraumangebotes sein.

Deshalb fordern wir für unsere Kinder

… Die Anerkennung von Naturerfahrungsräumen als elementare öffentliche Freiräume für Kinder im Sinne der Daseinsvorsorge.

… Die rechtliche Verankerung von Naturerfahrungsräumen im Baugesetzbuch. Prädestiniert hierfür sind jeweils § 5, Abs. 2 Satz 5 und § 9 Abs. 1 Satz 15 BauGB.

… Die Einrichtung und den Betrieb von mindestens einem Naturerfahrungsraum pro Stadt, in größeren Städten von einem Naturerfahrungsraum pro Bezirk/Stadtquartier - in Abhängigkeit der spezifischen Situation der Kommune - als kurz- bis mittelfristiges Ziel.

… Die vorausschauende und frühzeitige Sicherung von ausreichend großen Flächen (möglichst >1 ha) für Naturerfahrungsräume im Zuge von Stadtentwicklungsprozessen.

… Eine Bereitstellung von Mitteln für Einrichtung, Unterhaltung und Flächenbetreuung von Naturerfahrungsräumen, um deren Funktion langfristig erhalten zu können.

Begründung

Das Konzept der Naturerfahrungsräume ist in den 1990er Jahren entwickelt und seither in einigen Städten erfolgreich erprobt worden. Mittlerweile belegen verschiedenste wissenschaftliche Studien, dass Naturerfahrungen elementar für eine gesunde Entwicklung der Kinder sind und dass Naturerfahrungsräume eine auf vielen Ebenen wirkende, kostengünstige und niederschwellige Möglichkeit darstellen, diese Entwicklung in der Stadt zu ermöglichen und zu unterstützen:


… Mit Naturerfahrungsräumen kann der fortschreitenden Naturentfremdung in Städten entgegen gewirkt werden.


… Es sind Orte der Begegnung, an denen Kinder gerne gemeinsam und mit großem Spaß spielen.


… Sie bieten positive Herausforderungen für alle Kinder, wecken Neugier und Fantasie -und das für jede Entwicklungsstufe.


… Ihre natürliche Ausstattung schafft vielfältige Nutzungsmöglichkeiten, die die physische und psychische Entwicklung sowie diesoziale Kompetenz von Kindern fördern. So können Naturerfahrungsräume dazu beitragen, Bewegungsmangel, Übergewicht und Konzentrationsstörungen etc. wirksam zu begegnen.


… Naturerfahrungsräume können spannende informelle Bildungs-und Sozialräume sein.


Diese positiven Auswirkungen berücksichtigend, haben Naturerfahrungsräume Eingang in verschiedene Gesetze (Bundesnaturschutzgesetz, Landesnaturschutzgesetze von Berlin, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen) gefunden.


Eine konkrete Flächensicherungsmöglichkeit kann daraus jedoch nicht abgeleitet werden. Trotz jahrelanger Bemühungen konnten Naturerfahrungsräume bisher nicht im Baugesetzbuch als eigene Freiflächenkategorie verankert werden.


Städtische Naturerfahrungsräume sind damit noch immer nicht fester Bestandteil im städtischen Freiraumsystem. Sie finden noch keine adäquate Berücksichtigung in der Stadtentwicklungs-und Bauleitplanung.

Die Resolution wird unterstützt durch

- die Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz (GALK e. V.)

- den Beirat des Bündnisses Recht auf Spiel

- das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. (DKHW)

- den ABA Fachverband Offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen e.V.

- den Bund der Jugendfarmen und Aktivspielplätze e.V. (BdJA)

- den Arbeitskreis Naturerfahrungsräume

Hier finden Sie die Resolution